Richter am Sozialgericht a. D.

Pflegeversicherung

Das Pflegeversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - XI) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB XI regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Feststellung des Pflegegrades und die daraus folgenden Ansprüche der pflegebedürftigen Menschen auf Leistungen zur häuslichen oder stationären Pflege, die Kostenbeteiligung bei Heimpflege sowie die Leistungsansprüche pflegender Angehöriger.

Aufgrund der Erfahrungen aus meiner langjährigen früheren richterlichen Tätigkeit bin ich in der Lage, Sie fachkundig in allen Angelegenheiten des Pflegeversicherungsrechts gegenüber Pflegekassen, auch privaten Pflegekassen, und vor dem Gericht zu vertreten, insbesondere:


Feststellung des Pflegegrades

Pflegegeld

Leistungen bei häuslicher Pflege

Leistungen bei stationärer Pflege

Eigenbeteiligung bei Heimpflege

Kostenbeteiligung der Angehörigen bei Heimpflege

Leistungen für pflegende Angehörige


Sie wünschen eine Rechtsberatung?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

02323/1370425

info@raschuermann.de

Bei Bedarf kann die Besprechung auch direkt bei Ihnen stattfinden.







 



E-Mail
Anruf